Termine
Ob wichtige Termine, Veranstaltungen oder besondere Events – hier findet ihr alles, was ihr nicht verpassen solltest. Bleibt auf dem Laufenden!
Einladung Informationsabend "Aufnahme & Einschulung zum SJ 2027/28"
Wann? Montag, 21.09.2026, 18:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr
Wo? Klassenraum 3b
Schulanmeldungen für das Schuljahr 2027/28
📍Wann?
Montag, 28.09.2026 10:00 – 13:30 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag, 02.10.2026 10:00 – 13:00 Uhr
☎️Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 0201 - 68 26 78. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Name, Telefonnummer, Bitte um Rückruf wegen Termin zur Schulanmeldung). Wir rufen Sie zurück.
📝Bitte mitbringen:
- das einzuschulende Kind!
- Anmeldeformular der Stadt Essen (wurde Ihnen zugeschickt)
- Geburtsurkunde oder Personalausweis
- Impfausweis (zweifache Masern-Impfung wird kontrolliert)
- Unterlagen von der Kita (wenn vorhanden)
- Unterlagen von zusätzlicher Förderung oder Therapien
- Es kann zu weiteren unterrichtsfreien Tagen kommen (z.B. Fortbildungen für das gesamte Kollegium). Sobald Termine feststehen, erhalten Sie sofort eine Information. Die Kinder erhalten dann Unterrichtsmaterial für zu Hause.
- Der Terminkalender wird immer wieder aktualisiert, die neueste Version finden Sie hier. Über besondere Aktionen in den Klassen werden Sie von der Klassenlehrkraft informiert.
- Besondere Gesprächsangebote für Eltern:
- Elterncafé: Di 08.00 Uhr - 9.30 Uhr in der Mensa (Fr. Schultze & Fr. Graul) – Pause während der Ramadan-Zeit
- Rucksack: Rucksack: Mi 08.00 Uhr - 10.00 Uhr in der Mensa (Fr. Toptas)
- Generell: Individuelle Gesprächswünsche bitte terminieren, am besten per SchoolFox (oder per Email) an die gewünschte Person senden.
- Während des dreitägigen Zuckerfestes dürfen Kinder islamischen Glaubens an einem Tag zu Hause bleiben. Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft vor diesen Feiertagen schriftlich über Ihren „Wunschtag“.
- Bei Krankheit vor und nach den Ferien oder langen Wochenenden (Sommer-, Herbst, Weinachts- und Osterferien) ist ein Nachweis notwendig, sonst wird es als unentschuldigtes Fehlen vermerkt und kann zu Bußgeldverfahren führen.