Krankmeldung

Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Unterricht erscheinen kann, bitten wir Sie ihr Kind unverzüglich und noch vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde (bis 7.50 Uhr!) telefonisch oder per Mail bei uns krankzumelden.

Wenn Ihr Kind dann wieder gesund ist, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung über die Krankheitstage für die Lehrkraft mit. Bei einer längeren Erkrankung und vor und nach Feiertagen/Ferientagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Wir wollen Sie auf diesem Wege freundlich darauf hinweisen, dass bei Nichteinhaltung des oben genannten Krankmeldungsverfahrens weitere Schritte unsererseits eingeleitet werden müssen.

Schriftliche Krankmeldung

Hier finden Sie eine schriftliche Krankmeldung als Vordruck.


Unterrichtsfreistellung

Eine Unterrichtsfreistellung kann schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Wichtig hierbei ist eine ausführliche Begründung und das hinzufügen von vorhanden Unterlagen. Die Klassenlehrkraft wird dann in Absprache mit der Schulleitung über die Zusage oder Ablehnung sprechen und sie informieren.


Corona Informationen

Corona Symptome- Was tun?

Die aktuellen Informationen (Januar 2023) finden sie hier.

Derzeit wird eine Covid-Erkrankung wie "jede andere" Infektion behandelt. Aus diesem Grund entfällt die Quarantänepflicht. Schnelltests können bei Bedarf von von der Lehrkraft ausgegeben werden.